Persönliche Schutzausrüstung von PHILIPP...
...für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen!
Die Gesundheit und Sicherheit der Menschen am Arbeitsplatz ist unser Ziel. An einem einzigen Tag erleiden fast eine Million Menschen einen Arbeitsunfall. Für diese Frauen und Männer, die täglich ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, bieten wir Ausrüstungen und Lösungen, die schützen und risikofreies Arbeiten möglich machen, ganz gleich, welchen Arbeiten diese Personen ausgesetzt sind.
Als Experten für Arbeitssicherheit sind wir dafür verantwortlich, optimale Lösungen zu entwickeln, die dem Bedarf und den Gefahren jedes Arbeitsumfeldes gerecht werden. Wir tragen dazu bei, dass die vorgeschriebene Schutzausrüstung auch tatsächlich getragen wird.
PHILIPP zeichnet sich dadurch aus, dass wir immer bequemere persönliche Schutzausrüstung liefern und die Arbeit derer erleichtern, die sie tragen. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen in unseren Schulungen das nötige Fachwissen, damit Sie bei Auswahl und Einsatz Ihrer persönlichen Schutzausrüstung immer auf der „sicheren Seite“ sind.
Richtwerte:
Ab wann ein Auffangsystem genutzt werden muss, ist in landes- und branchenabhängigen Sicherheitsbestimmungen geregelt.
Die folgenden Angaben sind Richtwerte.
- Bis 1m Absturzhöhe keine Sicherheitsvorkehrungen
- Ab 1m Absturzhöhe zum Beispiel Geländer, Gerüst oder Auffanggurt
- Bei Leitern bis 5m ohne zusätzliche Sicherung
- Bei Leitern über 5m mit zusätzlicher Sicherung
Stressfaktoren:
Kommt es plötzlich und unerwartet zum Fall, ist der Körper im Fallen total außer Kontrolle. Der Körper ist damit den einwirkenden Energien völlig ausgeliefert. Mit einem geeigneten Auffangsystem können im Fall des Sturzes diese Stressfaktoren reduziert und die Sturzrisiken gemindert werden.
Sieben Stressfaktoren wirken:
- der Fallfaktor
- die Fallenergie
- die Bremsenergie
- die Verzögerungsenergie beim Auffangen
- die Dauer beim Auffangen
- die Position des Körpers beim freien Hängen im Gurt und
- die Dauer des freien Hängens im Gurt
Wesentliche Elemente der Absturzsicherung
Das Auffangsystem setzt sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammen, die je nach Einsatzgebiet und Erfordernis miteinander kombiniert werden können. Zu jedem Auffangsystem gehören mindestens:
Anschlagpunkt und Anschlagmittel
Anschlagpunkt bezeichnet allgemein einen sicheren Befestigungspunkt (z.B. Träger, Gerüst, Geländer).
Der Anschlagpunkt muss:
- Eine statische Festigkeit von mind. 10 kN während 3 Minuten besitzen (EN795b)
- So hoch angebracht sein, dass der Anwender bei einem Sturz nicht auf die darunter liegende Ebene fällt. Er sollte möglichst senkrecht über dem Arbeitsplatz liegen.
- Das Anschlagmittel dient zum Anbringen des Verbindungsmittels am Anschlagpunkt bzw. am Anschlagmittel (Gurtband, Stahlschlinge, Trägergreifer usw.) , muss für den jeweiligen Anschlagpunkt geeignet sein und eine statische Festigkeit von mind. 15 kN während 3 Minuten besitzen (EN632).
Auffanggurt
Dient zum Auffangen des Anwenders im Falle eines Sturzes, ohne dass dieser verletzt wird oder aus dem Auffanggurt herausrutscht. Die einzige für Absturzsituationen zulässige Schutzausrüstung ist der Auffanggurt (Komplettgurt). Haltegurte hingegen können zur Arbeitsplatzpositionierung und als Bestandteil von Rückhaltesystemen verwendet werden. Bei der Auswahl sollten die auszuführenden Tätigkeiten und die Arbeitsumgebung berücksichtigt werden.
Verbindungsmittel
Diese wichtige Komponente verbindet den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt bzw. dem Verbindungshilfsmittel (z.B. Verbindungsmittel mit oder ohne Bandfalldämpfer). Es dient dazu, den freien Fall des Anwenders zu begrenzen und muss unter Berücksichtigung der auszuführenden Arbeit und Umgebung ausgewählt werden. Um die Art des erforderlichen Verbindungsmittels zu bestimmen, muss die potentielle Fallstrecke berechnet werden.
Für sich allein bieten diese Komponenten keinen Schutz vor einem Absturz. Zusammen richtig eingesetzt bilden sie jedoch die persönliche Schutzausrüstung, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz und das gesamte Absturzsicherungssystem von lebenswichtiger Bedeutung ist.
Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie gegen Lebensgefahr schützen sollen. Neben der korrekten Anwendung ist die regelmäßige Prüfung und Instandsetzung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich. Diese Prüfung muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen und von Sachkundigen durchgeführt werden.
Übertragen Sie uns diese Aufgabe. Unsere erfahrenen und sachkundigen Prüftechniker nehmen Ihr Arbeitsmaterial genau unter die Lupe und untersuchen alle wichtigen Elemente. Wir überwachen Ihre Prüftermine und übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung.
Ansprechpartner
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Wolfgang Völker
Vertrieb PSA |
+49 (0) 6021 / 4027-216
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Vertrieb UVV |
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